Therapieangebote
Warum Psychotherapie?
Die Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen verläuft immer in einem Auf und Ab. Jede Altersstufe erfordert neue Entwicklungsaufgaben und bringt aber auch neue Fähigkeiten und Freiheiten. Dies bildet den Boden für Konflikte und Störungen, aber auch für persönliche Entwicklung und Reifung. Nicht jeder Konflikt oder nicht jede Störung ist ein Ausdruck einer psychischen Erkrankung, sondern der Entwicklungsphase angemessen. Es können aber Störungen auftreten, die Ausdruck dafür sind, dass das Kind/der Jugendliche mit der Bewältigung von altersangemessenen Entwicklungsaufgaben überfordert sind. Diese zeigen sich dann beispielsweise in Aggressionen, Rückzug, Konzentrationsschwierigkeiten, Unruhe, Traurigkeit, Schlafstörungen oder körperlichen Reaktionen wie einnässen oder einkoten. Es kann dann vorkommen, dass Eltern oder Erziehende sich durch anhaltende Störungen verunsichert fühlen oder durch den Kindergarten oder die Schule auf Schwierigkeiten aufmerksam gemacht werden, die eine Abklärung erfordern.
Für uns Erwachsene ist es nicht immer nachvollziehbar, was der Grund für auffällige Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen ist. Das liegt auch daran, dass besonders Kinder sich noch nicht so gut ausdrücken, und über belastende Themen sprechen können. Oft wissen die Kinder und Jugendlichen auch gar nicht, warum sie zum Beispiel immer so schnell wütend werden oder sich am liebsten den ganzen Tag im Bett verkriechen würden. Eine Störung kann durch innere oder äußere Erfahrungen auftreten. Die Geburt eines Geschwisterchens zum Beispiel verändert die bisherigen Rollen und Beziehungen in einer Familie und kann im Erleben der Kinder und Jugendlichen dazu führen, dass sie sich zurückgesetzt fühlen und die Erfahrung machen, dass der Fokus sich vorerst auf das Neugeborene verschiebt, wodurch älteren Kindern dann mehr Selbstständigkeit abverlangt wird. Aber auch Trennungen der Eltern, Verlust von Bezugspersonen oder sogenannte Schwellensituationen wie Eintritt in den Kindergarten, die Schule, die erste romantische Beziehung oder der Auszug aus dem Elternhaus können einen Einfluss auf die Entwicklung haben. Die betroffenen Kinder oder Jugendliche erleben sich oder ihre Umwelt dann aus dem Gleichgewicht. Dieses verloren gegangene Gleichgewicht kann oft nach kurzer Zeit wieder hergestellt werden, wodurch die kurzzeitige Krisensituation überstanden wird. Wenn die Störung aber anhält und Kinder/Jugendliche immer mehr Auffälligkeiten zeigen, ist es nötig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel durch eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, die unter Schweigepflicht steht und somit ein vertrauensvolles Gespräch anbieten kann.
Symptomatiken und Krankheitsbilder, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beispielsweise behandeln
• Ängste, z.B. Nachtängste, Angst vor dem Einschlafen oder Schulangst
• Depressionen
• aggressive Verhaltensauffälligkeiten
• dissoziales Verhalten wie Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen und Lügen
• Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (ADS/ADHS)
• Einnässen und Einkoten
• Einschlaf- und Durchschlafstörungen, Albträume
• untröstliches Schreien, Fütter- und Schlafstörungen bei Säuglingen
• Kontakt- und Beziehungsstörungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen
• Trennungsschwierigkeiten, Ablösungsprobleme
• Probleme mit der Geschlechtsrolle
• Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
• körperliche Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis, an denen häufig seelische Faktoren mitbeteiligt sind
• körperliche Schmerzen ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
• Selbstmordgedanken, suizidales Verhalten, Selbstverletzung, Neigung zu Unfällen
• psychogene Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Fettsucht
• seelischer Rückzug
• selbstverletzendes Verhalten, z.B. Ritzen und Puhlen der Haut, Nägelkauen
• Sprachstörungen, z.B. Stottern, Mutismus
• Suchtverhalten
• Borderline-Störungen
• Störungen infolge (schwerer/chronischer) Krankheiten
• Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Misshandlung
• Zwänge, d.h. quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen, Tics
Behandlungsablauf
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Im Verlauf einer Behandlung ist eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen jedoch immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.
Kontaktaufnahme
In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Möglichst zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart, in dem auch mögliche Unterstützungen bis Behandlungsbeginn geklärt werden.
Erstgespräch/ Psychotherapeutische Sprechstunde
Das Erstgespräch dient zunächst dem persönlichen Kennenlernen. Wünschenswert ist es, dass zum Erstgespräch sowohl das Kind oder der/die Jugendliche als auch die Eltern bzw. die wichtigsten Bezugspersonen mitkommen. Da eine vertrauensvolle Beziehung die Basis für eine erfolgreiche Behandlung ist, ist es wichtig, dass sich sowohl das Kind oder der/die Jugendliche als auch die Eltern eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können.
Der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.
Pro Woche stehen in meiner Praxis 50 Minuten für psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung.
Probatorische Phase
Die dann folgenden sogenannten probatorischen Sitzungen dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und manchmal auch diagnostischer Testverfahren. Anhand der Ergebnisse wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes / des/der Jugendlichen abgestimmt ist. Die Eltern stellen über mich bei ihrem Kostenträger einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Psychotherapie. Nach der Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart.
Behandlungsphase
Je nach Indikation kann die Psychotherapie im folgenden Umfang erfolgen:
Akutbehandlung:
Die Akutbehandlung kann als Einzeltherapie bis zu 12-mal à 50 Minuten im Krankheitsfall (insgesamt maximal 600 Min)
Kurzzeittherapie:
i.d.R.: 24 Therapiestunden, eine wöchentliche Therapiesitzung von 50 Minuten, Dauer der Therapie ca. 6 - 9 Monate.
Langzeittherapie:
Bei Kindern: i.d.R.: Bis zu 150 Therapiestunden, ein bis zwei wöchentliche Therapiesitzungen von 50 Minuten, Dauer der Therapie ca. 1 ½ bis 3 Jahre.
Bei Jugendlichen: i.d.R: Bis zu 180 Therapiestunden, ein bis zwei wöchentliche Therapiesitzungen von 50 Minuten, Dauer der Therapie: ca. 1 ½ bis 3 Jahre.
In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine fortlaufende Überprüfung immer wieder erforderlich ist.
Die Eltern erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung, in der Regel eine Sitzung mit den Bezugspersonen nach 4 Behandlungsstunden mit dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen.
Abschlussphase
In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um die Ablösung von der Therapeutin. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe und der Psychoedukation eine besondere Bedeutung zu.